Ein kleines Video von FördeFeuer, unterstützt durch den Kulturrat Gaarden
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Förderung: Live 100 – Initiative Musik
Auch während der aktuellen Ausnahmesituation soll das Programm Live 100 kleine und mittelgroße Musikclubs, den künstlerischen Nachwuchs und die kulturelle Vielfalt unterstützen und sichern. Um dies zu gewährleisten wurden die Bedingungen zur Förderung im Programm angepasst.
- Fristen: Der Projektzeitraum für die Durchführung der Grassroot-Konzerte wird um zwei Monate verlängert. So können Konzerte zwischen 01. März 2020 bis zum 28. Februar 2021 berücksichtigt werden.
- Online-Streamings: Grassroot-Konzerte, die während des verordneten Veranstaltungsverbots als Live-Streaming durchgeführt werden, können ebenso wie Konzerte vor Publikum abgerechnet werden.
Nähere Informationen zu den Anpassungen des Programms entnehmen Sie bitte der Programmbeschreibung und den FAQs.
Programm zur Förderung von Kleinkonzerten
Die ersten Konzerte von Nachwuchskünstler*innen – gerade außerhalb ihrer Heimatregion – finden in sogenannten „Grassroots Venues“ statt. So heißen in Großbritannien Clubs, die Newcomer*innen eine Bühne bieten. Da zu solchen Kleinkonzerten oft weniger als 100 Besucher*innen kommen, können die Clubbetreiber*innen den Künstler*innen kaum Reisekosten oder Gagen zahlen. Für viele Newcomer*innen sind diese „Grassroots“-Auftritte – vor einem unbekannten und kleineren Publikum – jedoch essenziell, um eine aussagekräftige Bühnenpräsenz zu entwickeln. Mit dem neuen Förderprogramm Live 100 sollen daher Anreize für mehr Nachwuchskonzerte sowie experimentelle Formate geschaffen werden. Es ist ein gemeinsames Projekt mit der LiveKomm. Clubbetreiber*innen können sich bis zu 48 Kleinkonzerten pro Jahr fördern lassen. Für jede dieser Veranstaltungen gehen 100 Euro als Gagenanteil an die auftretenden Künstler*innen/Bands und 100 Euro an den Club.
Förderprogramm: Professionalisierung freischaffender Kreativer
Die Förderung zur Professionalisierung freischaffender Kreativer möchte Berufsstarter*innen und Wiedereinsteiger*innen zum Beispiel durch Förderung von Coachingmaßnahmen, Beteiligung an internationalen Ausstellungen oder Raumkosten in der Startphase unterstützen. Es handelt sich um eine einmalige Förderung, die von allen in Kiel lebenden Kultur- und Kreativschaffenden beantragt werden kann. Es stehen 50.000 Euro zur Verfügung. Die maximale Höhe der Einzelförderung liegt jeweils bei 5.000 Euro.
Einreichfrist ist der 22. Mai (in jedem Jahr)
Die Förderungen werden als Zuschuss gezahlt. Ein Eigenmittelanteil von mindestens zehn Prozent ist erforderlich.
Anträge werden durch ein Auswahlgremium, welches zur fachlichen Prüfung gegebenenfalls Gutachter*innen hinzuzieht, bewertet.
Ansprechpartner ist das Referat Kreative Stadt der Landeshauptstadt Kiel:
Landeshauptstadt Kiel
Dezernat für Bildung, Jugend, Kultur
und Kreative Stadt
Fleethörn 9, 24103 Kiel
Anne Czichowski
#0431 901-3086 (Mittwoch & Freitag 9-13 Uhr)
Anne.Czichowski@kiel.de
Lysann Parpart
#0431 901-3078 (Donnerstag 9-13 Uhr)
Lysann.Parpart@kiel.de
Weitere Informationen auf der Website: