Ausschreibung Medienprojekt Gaarden-Hörn

Gesucht werden Künstler:innen, die eine visuelle, mediale Darstellung im öffentlichen Raum bzw. öffentlich zugänglichen Räumen zwischen Gaarden-Hörn und Gaarden-Zentrum erarbeiten. Die Arbeit soll im Rahmen einer Aktion, die eine Annäherung zweier konträrer räumlicher Kontexte erproben möchte, am 6. Mai 2023 an der Hörn gezeigt werden.

Vor dem Hintergrund der neu entstehende Nachbarschaft im Baugebiet Hörn wird das Projekt MITTE als kooperative Quartiersaktivierung eröffnet. Mit dem Motto „Musik verbindet …“ dockt sich dieses an die jährlich in Gaarden stattfindende Kulturrotation 143 an. Die Bühne wird zentrales Element und holt Musiker:innen aus dem Gaarden-Zentrum an die Hörn.

Zielsetzung ist mittels einer Sammlung visueller Medien aus dem Gaarden-Hörn-Raum Besonderheiten, Eigenheiten usw. herauszustellen und in einer Erzählung sichtbar zu machen. Wie verbindet sich der neu entstehende Wohn- und Lebensraum mit dem, der bereits da ist? Wie wirken diese Räume aufeinander? Wie werden diese lebendig gehalten? Wo sind Berührungspunkte? Gibt es diese überhaupt? Möglichkeiten für die visuelle Umsetzung können sowohl Projektionen, als auch Installation oder Performance sein.

Projektrahmen

  • Künstlerische Auseinandersetzung mit dem Raum Gaarden-Hörn von März bis April 2023
    Die Auseinandersetzung sollte Menschen vor Ort sowie eine Sensibilisierung der beiden Räume Gaarden- Hörn und Gaarden-Zentrum einbeziehen
  • Die Ausstellung/Vorführung soll im Rahmen der Eröffnung von MITTE und KulturRotation 143 am 6. Mai 2023 stattfinden.
  • Ort: Bestenfalls findet die künstlerische Arbeit inmitten der Aktion statt. Vorzugsweise wäre dies die Brachflächen neben dem Germaniahafen, sowie die Umlaufende Promenade Ecke IB.SH. Falls andere Räume sinnvoller sind, können wir dies in gemeinsamer Abstimmung besprechen. Für Kommunikationszwecke der Gesamt-Aktion bräuchten wir die Räumliche Klärung bis April.

    Was muss eingereicht werden?

    – Konzeptidee(n) (Maximal eine Din A4 Seite) – Budgetplan
    – Zeitplan
    – Budget

    Die Kosten orientieren sich am Konzept, doch soll das Projekt einen Kostenrahmen von 6.000 Euro nicht überschreiten. Dabei gliedert sich das Budget in Honorare/ Dienstleistungen und Material- und Sachkosten.

    Die Künstler:innen verpflichten sich zur vollumfänglichen Gewährung der Nutzungsrechte von Foto-, Ton- und Filmmaterial für MITTE und SmartGaarden zum Zweck der Dokumentation und Kommunikation und zur Zusammenarbeit im Bereich Öffentlichkeitsarbeit (Pressetermine etc.).

    Einsendeschluss:

    3. März 2023

    Zeitraum des Projekts:

    März – Mai 2023

    Ausstellung im öffentlichen Raum / oder öffentlich zugänglichen Räumen:

    6. Mai 2023

    Kontakt:

    Nadine Gutbrod // 0176/65012457 // nadine.gutbrod@smartgaarden.de // www.smartgaarden.de Anne-Lena Cordts // 0170/3479798 // annelena@mittekiel.de // www.mittekiel.de

Und plötzlich machte Egon Müller Musik

Auch kleine Förderbeträge können richtig was bewirken. Mit einer eher geringen Summe unterstützt der Kultur- und Kreativrat Gaarden die „Kleine Kneipe“, damit dort einmal im Monat Live-Musik über die nicht vorhandene Bühne gehen kann. 

Das hat sich als echter Volltreffer erwiesen. Sehr guter Publikumszuspruch, klasse Musik und eine Atmosphäre fast wie im Schellfischposten von Ina Müller, da kommt Freude auf, gerade auch bei denen, die für Takte und Töne zuständig sind.

Bester Beweis war der Auftritt von „Emelie & Friends“ am 7. Februar. Zusammen mit Ulli Ehlert, Charly Neumann und Siegbert Hübner legte die junge Künstlerin, die mit feinem Gitarrenspiel Eindruck machte, einen rundum großartigen Auftritt hin.

Als dann noch als absoluter Überraschungsgast Speedway-Legende Egon Müller durch die Kneipentür kam, war die Party perfekt. Selbstverständlich sang der wortgewandt wie eh und je drauflos schnackende Ex-Weltmeister auch einige Songs, sodass es ein langer Abend wurde in der Augustenstraße 74. 

Apropos Abend: Tresenchef in der „Kleinen Kneipe“ ist Heiko Abend, Neffe des ehemaligen Box-Europameisters Lothar Abend, der sich wiederum vor vielen Jahren ein spaßiges Schauboxen mit Egon Müller lieferte. Wer weiß, vielleicht kommt das ja beim nächsten Mal zu einem Wiedersehen der beiden Kieler Sport-Ikonen.

Live-Musik in der „Kleinen Kneipe“ gibt es wieder am Dienstag, 7. März, um 19 Uhr. Es spielt die „Country Family“, deren Name zugleich Programm ist. 

Zuschüsse für gestiegene Energiekosten winken

Etwas Wärme braucht der Mensch. Und das gilt durchaus auch für kreative Menschen. Wärmstens empfohlen werden kann dieser Zielgruppe deshalb der frische aufgelegte  Kulturfonds Energie des Bundes der noch im Februar starten soll. Es winken Zuschüsse zum mindestens teilweisen Ausgleich für die enorm gestiegenen Heizkosten. 

Eine bundesweite digitale Infosession für den Fonds, organisiert von Kreativ Kultur Berlin, findet am 15. Februar 2023 von 14 bis 16.30 Uhr statt. Die Anmeldung für die Veranstaltung ist geöffnet: http://bit.ly/40lcDZL

Was zum Kulturfonds Energie des Bundes bisher bekannt ist:

  • Anteilig bezuschusst werden Mehrbedarfe bei leitungsgebundenen Energiekosten (Strom, Gas, Fernwärme). Die Energie-Einsparquote von 20 Prozent wird von allen Antragstellenden vorausgesetzt.
  • Der Förderzeitraum erstreckt sich rückwirkend vom 1. Januar 2023 bis zum 30. April 2024.
  • Antragsberechtigt sind private und öffentlich getragene Kultureinrichtungen, Einrichtungen der kulturellen Bildung und Kulturveranstaltende (Art. 53 AGVO).
  • Bei überwiegend öffentlich finanzierten Einrichtungen bezuschusst der Bund mindestens 50 Prozent der Mehrbedarfe für Gas, Fernwärme und Strom. Bei privaten Einrichtungen und soziokulturellen Zentren können bis zu 80 Prozent der Mehrbedarfe übernommen werden.
  • Kulturveranstaltende erhalten für ticketfinanzierte Events außerhalb von Kultureinrichtungen Pauschalen, die von Saalgröße und Mietkosten abhängen.
  • Der förderfähige Mehrbedarf bei Kultureinrichtungen wird aus der Differenz der jeweils aktuellen Energiekosten für 80 Prozent des historischen Verbrauchs und den historischen Kosten für 100 Prozent des historischen Verbrauchs ermittelt.
  • Der Kulturfonds Energie wird aufbauend auf den Strukturen des Sonderfonds des Bundes für Kulturveranstaltungen wiederum von Bund und Ländern gemeinsam umgesetzt. Die Antragstellung erfolgt über eine bundesweit einheitliche Plattform. Außerdem soll Ende Februar eine zentrale Beratungshotline geschaltet werden.
  • Die vorherige Antragstellung im Energiefonds Kultur des Bundes wird Voraussetzung für die Beantragung von Hilfen im nachrangigen Landes-Härtefallfonds sein. Dazu soll es seitens der Landesregierung demnächst gesonderten Informationen geben.