Zuschüsse für gestiegene Energiekosten winken

Etwas Wärme braucht der Mensch. Und das gilt durchaus auch für kreative Menschen. Wärmstens empfohlen werden kann dieser Zielgruppe deshalb der frische aufgelegte  Kulturfonds Energie des Bundes der noch im Februar starten soll. Es winken Zuschüsse zum mindestens teilweisen Ausgleich für die enorm gestiegenen Heizkosten. 

Eine bundesweite digitale Infosession für den Fonds, organisiert von Kreativ Kultur Berlin, findet am 15. Februar 2023 von 14 bis 16.30 Uhr statt. Die Anmeldung für die Veranstaltung ist geöffnet: http://bit.ly/40lcDZL

Was zum Kulturfonds Energie des Bundes bisher bekannt ist:

  • Anteilig bezuschusst werden Mehrbedarfe bei leitungsgebundenen Energiekosten (Strom, Gas, Fernwärme). Die Energie-Einsparquote von 20 Prozent wird von allen Antragstellenden vorausgesetzt.
  • Der Förderzeitraum erstreckt sich rückwirkend vom 1. Januar 2023 bis zum 30. April 2024.
  • Antragsberechtigt sind private und öffentlich getragene Kultureinrichtungen, Einrichtungen der kulturellen Bildung und Kulturveranstaltende (Art. 53 AGVO).
  • Bei überwiegend öffentlich finanzierten Einrichtungen bezuschusst der Bund mindestens 50 Prozent der Mehrbedarfe für Gas, Fernwärme und Strom. Bei privaten Einrichtungen und soziokulturellen Zentren können bis zu 80 Prozent der Mehrbedarfe übernommen werden.
  • Kulturveranstaltende erhalten für ticketfinanzierte Events außerhalb von Kultureinrichtungen Pauschalen, die von Saalgröße und Mietkosten abhängen.
  • Der förderfähige Mehrbedarf bei Kultureinrichtungen wird aus der Differenz der jeweils aktuellen Energiekosten für 80 Prozent des historischen Verbrauchs und den historischen Kosten für 100 Prozent des historischen Verbrauchs ermittelt.
  • Der Kulturfonds Energie wird aufbauend auf den Strukturen des Sonderfonds des Bundes für Kulturveranstaltungen wiederum von Bund und Ländern gemeinsam umgesetzt. Die Antragstellung erfolgt über eine bundesweit einheitliche Plattform. Außerdem soll Ende Februar eine zentrale Beratungshotline geschaltet werden.
  • Die vorherige Antragstellung im Energiefonds Kultur des Bundes wird Voraussetzung für die Beantragung von Hilfen im nachrangigen Landes-Härtefallfonds sein. Dazu soll es seitens der Landesregierung demnächst gesonderten Informationen geben.