KUNSTSTIFTUNG BADEN-WÜRTTEMBERG – STIPENDIEN
Die Kunststiftung Baden-Württemberg vergibt auch für das Jahr 2026 Stipendien in den Sparten Bildende Kunst, Musik, Literatur und Darstellende Kunst. Seit ihrer Gründung 1977 wurden auf diesem Wege bereits über 1300 Künstler:innen gefördert. Das Stipendium der Kunststiftung Baden-Württemberg ermöglicht den Stipendiat:innen mehr Freiheit für ihr künstlerisches Schaffen und erleichtert ihnen den Weg in die künstlerische Selbstständigkeit. Neben der finanziellen Förderung organisiert die Kunststiftung mit den Stipendiat:innen zahlreiche Veranstaltungen wie Ausstellungen, Konzerte, Lesungen und Workshops.
Neue Regelung seit 2024: Bewerben können sich Künstler:innen, deren Studienabschluss nicht länger als zehn Jahre seit Antragstellung zurückliegt. Dies gilt für die Bereiche Bildende Kunst (Absolvent:innen der staatlichen Kunsthochschulen und Akademien), Literatur (MA Absolvent:innen einer Hochschule), Darstellende Kunst (nach der Ausbildung). Musiker:innen können sich auch während des Studiums bewerben. Die Bewerber:innen müssen ihren ersten Wohnsitz oder den Arbeitsschwerpunkt in Baden-Württemberg haben oder einen wesentlichen Teil ihrer Biografie in Baden-Württemberg verbracht haben, der für ihr künstlerisches Schaffen entscheidend ist. Je Bewerber:in sind insgesamt drei Bewerbungsversuche möglich.
Je nach Entscheidung der Jury hat das Stipendium eine Höhe von 6.000 bis zu 12.000 Euro.
Weitere Informationen gibt es unter: kunststiftung.de
Deadline: 15. Oktober 2025
Location: Baden-Württemberg
Kunststiftung Baden-Württemberg
Corina Rombach
Gerokstr. 37
70184 Stuttgart
Tel.: +49 711 / 259 – 9390
Mail: ausschreibung(at)kunststiftung.de
ALEXANDER TUTSEK-STIFTUNG – STIPENDIUM KÜNSTLERIN UND KIND 2026
Die Alexander Tutsek-Stiftung führt das dritte Jahr in Folge ihr Förderprogramm Künstlerin und Kind fort. Ziel des Programms ist es, den Müttern Freiraum zu schaffen, die Herausforderung Kind und Beruf zu meistern. Beginnend ab dem 1. Januar 2026 werden bis zu fünf Stipendien für eine Dauer von je 12 Monaten. Eine großzügige Förderung erlaubt den Künstlerinnen, sich eine umfassende Kinderbetreuung zu leisten, und gibt ihnen die Freiheit, auf Bildungsreisen zu gehen, an Kursen teilzunehmen oder ein Atelier anzumieten. Sie bekommen so die Möglichkeit zu experimentieren, sich künstlerisch weiterzuentwickeln und eigene Projekte umzusetzen und sich ganz ihrer künstlerischen Arbeit zu widmen und konkrete berufliche Perspektiven zu entwickeln.
Die Förderung richtet sich an in Deutschland lebende freischaffende Künstlerinnen, die mit dem Material Glas arbeiten und Mutter eines Kindes sind, das älter als ein Jahr ist und noch nicht schulpflichtig ist.
Das Stipendium beträgt 5000 € pro Monat.
Weitere Informationen gibt es unter: atstiftung.de
Deadline: 31. August 2025
Location: Deutschland
Alexander Tutsek Stiftung
Georg-Muche-Straße 4
80807 München
Mail: k.wenkler(at)atstiftung.de
STADT KÖLN – DR. DORMAGEN-GUFFANTI-STIPENDIUM
Um eine Teilhabemöglichkeit von und/oder für Menschen mit Behinderung unter künstlerischen Aspekten zu schaffen, vergibt das Kuratorium der Dr. Dormagen-Guffanti-Stiftung jährlich aus den Erträgen der Stiftung das Dr. Dormagen-Guffanti-Stipendium an bildende Künstler*innen. Das Dormagen-Guffanti-Stipendium Stipendium ist ein Anwesenheitsstipendium und läuft über sechs Monate von April bis September 2026. Neben den Bewohner*innen des Schwerstbehindertenwohnheims können auch Angehörige der anderen auf dem Gelände ansässigen Initiativen wie der Treberhilfe, der Aidshilfe, des Gehörlosen e. V. und anderen, angesprochen werden. Das Ziel liegt dabei im künstlerischen Arbeiten, frei von pädagogischer oder therapeutischer Intervention. Am Ende des Stipendiums wird im Atelier eine Abschlussausstellung der während dieser Zeit entstandenen Arbeiten veranstaltet. Die Stiftung trägt nach Absprache mit dem*der Stipendiat*in die Kosten der Ausstellung.
Für das Stipendium 2026 können sich Künstler*innen aus den Bereichen Video, Video- und Klanginstallation bewerben.
Das Stipendium ist mit 10.000 Euro dotiert, monatlich 1.500 Euro für sechs Monate, sowie einen einmaligen Materialkostenzuschuss in Höhe von 1.000 Euro. Zur Unterbringung beziehungsweise zu den Fahrtkosten kann für sechs Monate ein Zuschuss bis zu einem Höchstbetrag von 500 Euro monatlich gezahlt werden. Für die Zeit des Stipendiums wird ein Atelierraum kostenlos zur Verfügung gestellt.
Weitere Informationen gibt es unter: stadt-koeln.de
Deadline: 31. August 2025
Location: Köln, Deutschland
Stadt Köln – Kulturamt
Kerstin Maida
Richartzstraße 2-4
50667 Köln
Tel.: +49 221 / 221-35730
Mail: stipendien(at)stadt-koeln.de
STIFTUNG KÜNSTLERDORF SCHÖPPINGEN –AUFENTHALTSSTIPENDIEN
Leitgedanke der Stiftung ist der eines sozialen Raums, der den spartenübergreifenden künstlerischen Austausch und die persönliche und professionelle Entwicklung im internationalen Dialog fördert. Als Teil des Auftrags, Kunstschaffende zu fördern, erkennen wir unterschiedliche Bedarfe und ungleiche Voraussetzungen bei der Wahrnehmung des Residenzstipendiums an und begleitet diese individuell. Der Zeitraum des Arbeitsaufenthalts mit einer Dauer zwischen zwei bis sechs Monaten, kann nach Absprache gewählt werden. Es besteht keine Verpflichtung, Arbeitsergebnisse zu präsentieren. Wir freuen uns über die freiwillige Mitgestaltung von Veranstaltungen, in Form von Vorträgen, Lesungen, Workshops o.ä.
Bewerben können sich professionelle Künstler:innen, Autor:innen und Komponist:innen jeder Nationalität und jeden Alters. Eine Unterkunft für Partner oder Familienangehörige kann bereitgestellt werden.
Alle Stipendien betragen monatlich 1.500,- Euro, abzüglich ca. 100,- bis 200,- Euro Miet- und Betriebskosten.
Weitere Informationen gibt es unter: stiftung-kuenstlerdorf.de
Deadline: 31. August 2025
Location: Schöppingen
Stiftung Künstlerdorf Schöppingen
Feuerstiege 6
48624 Schöppingen
Tel.: +49 25 55 – 93 81 0
Mail: info(at)stiftung-kuenstlerdorf.de
STADT BERLIN – ARBEITSSTIPENDIEN BILDENDE KUNST
Die Stadt Berlin vergibt auch 2026 wieder Arbeitsstipendien im Bereich Bildende Kunst. Die Stipendien sind für die künstlerische Entwicklung von professionell arbeitenden Künstler*innen und festgefügten künstlerischen Gruppen im Bereich der bildenden Künste, die in Berlin leben, bestimmt. Gefördert werden Künstler*innen, die ihre künstlerische Weiterentwicklung oder bestimmte Arbeitsvorhaben wie zum Beispiel die Arbeit an einem bestimmten Thema, Erschließung neuer/anderer Arbeitstechniken etc. anstreben.
Antragstellende leben und arbeiten in Berlin, sollten eine künstlerische Ausbildung abgeschlossen haben und/oder eine mehrjährige künstlerische Tätigkeit auf dem Gebiet der bildenden Kunst nachweisen können und dürfen im Förderzeitraum nicht immatrikuliert sein. Kriterien für die Vergabe eines Stipendiums sind in erster Linie die Qualität, Gestaltungskraft und Kontinuität bisheriger künstlerischer Arbeiten.
Die Arbeitsstipendien sind mit jeweils 16.000 € (8 Monate) oder 24.000 € (12 Monate) dotiert und werden in monatlichen Raten à 2.000 € des jeweiligen Jahres gezahlt. Mit dem Stipendium wird außerdem eine Präsentation – vorbehaltlich verfügbarer Haushaltsmittel in 2027 – in einem Berliner Kunstverein ermöglicht.
Weitere Informationen gibt es unter: berlin.de
Deadline: 03. September 2025, 11:00 Uhr.
Location: Berlin
Senatsverwaltung für Kultur und Gesellschaftlichen Zusammenhalt
Abteilung Kultur
Brunnenstr. 188-190
10119 Berlin
Mail: post(at)kultur.berlin.de
MAK-SCHINDLER-STIPENDIAT:INNENPROGRAMM – MACKEY APARTMENTS
Das Bundesministerium für Wohnen, Kunst, Kultur und Sport vergibt gemeinsam mit dem MAK – Österreichisches Museum für angewandte Kunst, Wien, für 2026/2027 das Max-Schindler-Stipendiat:innenprogramm mit insgesamt sechs Stipendien in den Mackey Apartments, Los Angeles aus.
Bewerbungskriterien: freischaffende Künstler*innen, oder Student*innen an einer Hochschule in den Bereichen Bildende Kunst oder Architektur (nach Abschluss des 2. Studienabschnitts), oder Architekt*innen oder Künstler*innen unmittelbar nach Studienabschluss jeder Nationalität. Bewerbungen von Teams (max. 3 Personen) sind grundsätzlich möglich.
Das Stipendium ist mit USD 1.500,–/Monat (für die Dauer von 6 Monaten) dotiert, zuzüglich der Reisekosten für einen einmaligen Hin- und Rückflug bis zu einem Maximalbetrag von USD 1.300,–. Stipendium und Obergrenze für Reisekosten gelten auch bei Teambewerbungen. Den Stipendiat*innen bzw. dem Team wird ein Apartment der Mackey Apartments zur Verfügung gestellt.
Weitere Informationen gibt es unter: mak.at
Deadline: 9. September 2025
Location: Wien (Österreich), Los Angeles (USA)
MAK – Österreichisches Museum für angewandte Kunst
Bärbel Vischer
Stubenring 5
1010 Wien, Österreich
Tel.: +43 1 711 36-246
Mail: baerbel.vischer(at)MAK.at
MÄRKISCHE KULTURKONFERENZ E.V. – MÄRKISCHES STIPENDIUM
Die MKK vergibt das Stipendium 2025 im Bereich Bildende Kunst im Fach Malerei. Dem/der Stipendiat:in wird die Möglichkeit gegeben, für ein Jahr in weitgehender wirtschaftlicher Unabhängigkeit zu arbeiten und sich der Öffentlichkeit vorzustellen.
Bewerbungen sind nur auf Empfehlung möglich, nachdem ein:e Professor:in der Fachrichtung Malerei einer deutschen Hochschulen eine Person als geeignet benennt. Bewerben können sich Studierende und Absolvent:innen, die Deutsche im Sinne des Grundgesetzes sind oder seit mindestens zwei Jahren in Deutschland lebt. Der Abschluss einer künstlerischen Ausbildung sollte nicht länger als fünf Jahre zurückliegen.
Stipendiumshöhe: 12.000 Euro, die in monatlichen Teilbeträgen ausgezahlt werden.
Weitere Informationen gibt es unter: mkk-online.de
Deadline: 11. September 2025
Location: Altena
Märkische Kulturkonferenz e.V.
Uli Frenschkowski
Bismarckstr. 15
58762 Altena
Mail: uf(at)consultingmax.com
LANDKREIS ESSLINGEN – ATELIERSTIPENDIUM
Der Landkreis Esslingen vergibt vier Atelierstipendien im Kulturpark Dettinger (Esslinger Straße 56, 73207 Plochingen) für die Dauer von 3 Jahren, von Januar 2026 bis Dezember 2028. Es stehen insgesamt 4 Ateliers zur Verfügung: 1 Bildhaueratelier im EG (ca. 90 qm) und 3 Ateliers im 1. und im 2. OG (jeweils ca. 60 qm). Daneben arbeiten im Kulturpark Dettinger noch weitere Künstlerinnen und Künstler.
Professionelle Künstler:innen mit einem abgeschlossenen Kunststudium oder einer vergleichbaren Ausbildung bzw. einer entsprechenden Ausstellungsbiografie, deren Studienabschluss max. 3 Jahre zurückliegt, können sich bewerben. Die Bewerber:innen sollen einen Bezug zum Landkreis Esslingen oder der Region Stuttgart haben. Ein Stipendium geht in der Regel an eine Künstlerin / einen Künstler. In Ausnahmefällen kann ein Atelier auch an ein Tandem vergeben werden.
Das Stipendium umfasst die mietfreie Nutzung des Ateliers und Befreiung von den Nebenkosten, eine gemeinsame Antrittsausstellung der 4 Stipendiat:innen zu Beginn des Stipendiums in der Alten Steingießerei auf dem Areal des Kulturpark Dettinger und eine Einzelausstellung gegen Ende des Stipendiums in der Alten Steingießerei. Jede Stipendiat:in produziert einen eigenen Katalog zur Abschlussausstellung. Die Kosten für Grafik, Druck und Kunstaufsatz trägt der Landkreis. Die Stipendiat:innen können sich an Kulturveranstaltungen des Landkreises Esslingen (z. B. Lange Kulturnacht) beteiligen.
Weitere Informationen gibt es unter: landkreis-esslingen.de
Deadline: 30. September 2025
Location: Esslingen
Landratsamt Esslingen
73726 Esslingen a.N.
Christian Greber, Sekretariat
Tel.: 0711 3902-42032
Mail über das Kontaktformular
HBK BRAUNSCHWEIG – BRAUNSCHWEIG PROJECTS 2026
Die HBK Braunschweig schreibt für das Jahr 2026 insgesamt 7 Stipendien der künstlerischen Nachwuchsförderung zur Vergabe aus: 5 Stipendien im Bereich der Bildenden Kunst, 2 Stipendien im Bereich der Klangkunst. Sie richten sich an Künstler:innen, die im unmittelbaren Umfeld der HBK Braunschweig projektbezogen arbeiten möchten. Mit ihrem Projektvorschlag sollen die Stipendiat:innen einen signifikanten Beitrag zur Weiterentwicklung von Formen künstlerischer Praxis leisten. Residenzpflicht von min. 8 Monaten.
Voraussetzung für die Vergabe eines Stipendiums ist ein erfolgreich abgeschlossenes Kunststudium, sowie eine umfassende künstlerische Praxis und Ausstellungstätigkeit. Ein Stipendium kann nicht gewährt werden, wenn während des Förderzeitraumes regelmäßige Leistungen von Dritten (z.B. Aufenthalts-, Arbeitsstipendien, Lohnzahlungen) erhalten werden.
Die Förderung erfolgt durch die Vergabe von Stipendien in Höhe von monatlich 1.500,- Euro über einen Zeitraum von 12 Monaten. Es steht ein Reise- und Projektkostenzuschuss zur Verfügung. Ein Wohnatelier in Braunschweig wird mietfrei gegen Erstattung der Mietnebenkosten i.H.v. mtl. etwa 200 Euro zur Verfügung gestellt.
Weitere Informationen gibt es unter: hbk-bs.de
Deadline: 5. Oktober 2025
Location: Braunschweig
Hochschule für Bildende Künste Braunschweig
Kerstin Dopatka-Durston
Johannes-Selenka-Platz 1
38118 Braunschweig
Mail: braunschweigprojects(at)hbk-bs.de
ARS VERSA KUNST-STIFTUNG
ArsVersa Kunst-Stiftung dient der Förderung der bildenden Kunst, insbesondere der Malerei und deren Grenzbereiche wie der Objektkunst oder der künstlerischen Bildgestaltung mittels neuer Medientechniken. Die Stiftung fördert Künstlerinnen und Künstler der genannten Kunstrichtung, beispielsweise durch Finanzierungshilfen von Kunstkatalogen oder Kunstbüchern, den Ankauf von Kunstwerken zu öffentlichen Ausstellungszwecken, die Ausrichtung von Ausstellungen und durch die Verleihung des ArsVersa Preises für herausragende künstlerische Leistungen.
Die Stiftung macht keine Angaben zu Förderhöhen. Je nachdem werden auch Teilförderungen gewährt.
Der Vorstand der ArsVersa Kunst-Stiftung entscheidet zweimal jährlich über die Förderungen. Die Antragsfristen für eine Förderung sind: 28. Februar / 31. August.
Weitere Informationen gibt es unter: arsversa.de
Deadline: 31. August 2025
Location: verschiedene
ArsVersa Kunst-Stiftung
Jacob-Burckhardt-Str. 15
79098 Freiburg
Mail: kunst-Stiftung-ArsVersa@t-online.de
KULTURAMT DER STADT STUTTGART – SPARTENÜBERGREIFENDE PROJEKTFÖRDERUNG
Ziel der Landeshauptstadt Stuttgart ist es, mit der Förderung von Kulturprojekten zusätzliche Akzente zum institutionell geförderten Kulturangebot zu setzen. Gefördert wird das künstlerische Wirken der Freien Szene, insbesondere der KünstlerInnen, Vereine, Initiativen, Gruppen, Einrichtungen und Stiftungen Stuttgarts. Priorität haben Projekte und Vorhaben, die sich durch hohe Qualität und Innovationskraft auszeichnen.
Förderfähig sind u.a.
– qualitativ herausragende Projekte und Veranstaltungen, neue künstlerische Ansätze und Interventionen, die dem aktuellen Diskurs in der zeitgenössischen Kunst neue Impulse verleihen
– künstlerische Formate, die Zugänge zu aktiver Teilhabe eröffnen
– interdisziplinäre und/oder transmediale Zusammenarbeit
– Programme von Künstlerräumen
– künstlerisch-wissenschaftliche Recherchevorhaben
Gefördert werden nur unkommerzielle Projekte und Vorhaben von Kulturschaffenden, die ihren Arbeitsschwerpunkt in Stuttgart haben. Die öffentliche Präsentation des Projekts muss überwiegend in Stuttgart stattfinden. Für die Förderung stehen in der Sparte Bildende Kunst und Medienkunst 2025 138.500 Euro zur Verfügung.
Weitere Informationen gibt es unter: stuttgart.de
Deadline: 15. Oktober 2025
Location: Stuttgart
Kulturamt der Stadt Stuttgart
Abteilung Kulturförderung – Fachbereich Bildende Kunst
Anna Maria Heckmann
Torstraße 15
70173 Stuttgart
Tel.: +49 711 21680727
Mail: annamaria.heckmann(at)stuttgart.de
RAINER BECK STIFTUNG FÜR KUNST UND LEBEN
Die Rainer Beck Stiftung wurde zur Förderung von Kunst und Kultur als auch von Heilung und Gesundheit gegründet. Die Stiftung fördert explizit Projekte, die die Bereiche Kunst und Heilung miteinander verbinden. Darüber hinaus initiiert die Stiftung auch Förderprojekte.
Weitere Informationen gibt es unter: rainer-beck-stiftung.de
Bewerbungen sind jederzeit möglich.
Location: verschiedene
Rainer Beck Stiftung
Hauptstraße 35/1
70771 Leinfelden-Echterdingen
Tel.: +49 171 6140733
Mail: kontakt(at)rainer-beck-stiftung.de
TOEPFER STIFTUNG – KLEINER FÖRDERFONDS KULTUR UND GESCHICHTE
Die Stiftung versteht die Förderfonds „Small Change“ als Suche nach Initiativen oder Vorhaben, bei denen „kleines Geld“ große Wirkung entfalten kann. Dabei verstehen wir Kultur als Begegnungs- und Diskursort und sind an Beiträgen, die kulturelle Initiativen hierzu leisten, wie auch dem Erreichen marginalisierter Zielgruppen besonders interessiert. Die kritische Auseinandersetzung mit ihrer eigenen Geschichte sowie den Verstrickungen ihres Stifters in der Zeit des Nationalsozialismus begleiten die Toepfer Stiftung als fortwährende Aufgabe. Hieraus folgt eine besondere Offenheit gegenüber Förderanfragen, die eine aktive und kritische Befassung mit der deutschen und europäischen Geschichte des 20. Jahrhunderts suchen, Vorhaben der Erinnerungskultur sowie Initiativen, die sich mit Bezügen zur Geschichte wirkungsorientiert gegen Antisemitismus, Rassismus und Ausgrenzung wenden.
In der Regel werden Projekte gefördert, bei denen die Antragstellenden die Gemeinnützigkeit besitzen oder mit einer gemeinnützigen Organisation kooperieren und einen nachweisbaren ideellen oder materiellen Eigenbeitrag zu dem Vorhaben beisteuern. Dort, wo (noch) keine Gemeinnützigkeit vorliegt oder Einzelpersonen eine Förderung beantragen, folgt ein erhöhter Transparenzanspruch an die Mittelverwendung. Dabei ist ein Bezug zu den Zielen und dem Programm der Stiftungsarbeit zwingend.
Förderungen werden maximal bis zur Höhe von € 5.000 ausgesprochen. Eine Beantragung dieser Höchstsumme bedarf einer besonderen Begründung, die Beantragung kleinerer Summen ist aussichtsreicher.
Weitere Informationen gibt es unter: toepfer-stiftung.de
Bewerbungen sind laufend möglich.
Location: verschiedene
Alfred Toepfer Stiftung F.V.S.
Marina Meyer
Georgsplatz 10
20099 Hamburg
Tel.: +49 40 33 402 – 10
Mail: meyer(at)toepfer-stiftung.de
KULTURAMT DER STADT KARLSRUHE – SPARTENÜBERGREIFENDE PROJEKTFÖRDERUNG
Die Projektförderung bezieht sich auf Produktionen und Veranstaltungen aus sämtlichen künstlerischen und kulturellen Gattungen wie Musik, Theater, Bildende Kunst, Film, Neue Medien etc.. Gefördert werden insbesondere spartenübergreifende Produktionen. Sie erfolgt u.a. durch Beratung der Antragstellenden, Konzeptförderung, Bereitstellung und Vermittlung von Infrastruktur, Fehlbedarfs- sowie Anschubfinanzierung, Hilfe bei Drittmittelakquise und ergänzende Öffentlichkeitsarbeit.
Ein Projekt kann […] finanziell gefördert werden, wenn es sich um eine professionelle, öffentlich zugängliche, zeitlich begrenzte kulturelle oder künstlerische Aktion oder Produktion handelt, die in Karlsruhe stattfindet und an dessen Durchführung ein öffentliches Interesse besteht.
Eine Einreichung ist laufend möglich. Der Antrag auf Projektförderung soll rechtzeitig, d.h. mindestens 6 Wochen vor Durchführung des Projektes gestellt werden. Bei einer erwarteten Projektförderung von mehr als 5.000 Euro beträgt die Frist ein halbes Jahr.
Weitere Informationen gibt es unter: karlsruhe.de
Die Bewerbung ist laufend möglich.
Location: Karlsruhe
Kulturamt der Stadt Karlsruhe
Nuray Simsek
Kulturbüro Sekretariat
Karl-Friedrich-Straße 14-18
76133 Karlsruhe
Tel.: +49 721 133-4011
Mail: nuray.simsek(at)kultur.karlsruhe.de
JEP – KULTURELLE BILDUNGSPROJEKTE
JEP (jung engagiert phantasiebegabt ) ist ein Programm von „Kultur macht stark. Bündnisse für Bildung“ und fördert kulturelle Bildungsprojekte für junge Menschen im Alter von 12 bis 18 Jahren. Ein Bündnis aus mindestens drei Partner:innen ermöglicht benachteiligten jungen Menschen den Zugang zu kultureller Bildung. JEP fördert Projekte im Bereich der angewandten, bildenden und darstellenden Kunst, Musik und insbesondere in ländlichen Räumen auch kulturnahe, bewegungsintensive Projekte. Im Mittelpunkt stehen dabei die Schwerpunkte Gender, ländliche Räume und Nachhaltigkeit.
Pro Antragsteller*in und Jahr können max. 55.000 € beantragt werden.
Anträge können mit verschiedenen Fristen laufend über die Kumasta-Datenbank eingereicht werden.
Weitere Informationen gibt es unter: jep-kultur.de
Deadline: verschiedene
Location: verschiedene
Paritätisches Bildungswerk Bundesverband e.V.
Heinrich-Hoffmann-Straße 3
60528 Frankfurt am Main
Projektleitung: Kathrin Ziemann
Tel.: +49 (0)69-6706-220
Mail: ziemann(at)pb-paritaet.de
Mail: info(at)jep-kultur.de
KATALOGE FÜR JUNGE KÜNSTLER*INNEN – ALFRIED KRUPP VON BOHLEN UND HALBACH-STIFTUNG
Die Alfried Krupp von Bohlen und Halbach-Stiftung hat 1982 das Programm „Kataloge für junge Künstler*innen“ eingerichtet, mit dem sie vielversprechenden Nachwuchskünstler*innen einen eigenen Katalog ermöglicht. Jährlich werden drei Kataloge und die dazugehörigen Ausstellungen gefördert. Anträge, die sich ausschließlich auf eine Ausstellung oder einen Katalog beziehen, können nicht berücksichtigt werden.
Jeder öffentliche oder kommunale Ausstellungsträger in Deutschland ist antragsberechtigt. Eigenbewerbungen von Künstler*innen sind nicht möglich. Das geplante Ausstellungsvorhaben muss in Deutschland angesiedelt sein, es sollte sich dabei um die erste größere institutionelle Ausstellung eines*r jungen Künstlers*in (bis 35 Jahre) handeln.
Die Fördermittel von bis zu 40.000 € können für die Ausrichtung der geplanten Ausstellung (bis zu 10.000 €) und für die Erstellung des dazugehörigen Kataloges (bis zu 30.000 €) eingesetzt werden. Im vergangenen Jahr hatte die Stiftung die Fördersumme für den Katalog von 15.000 € auf 30.000 € angehoben und trägt damit den sich ständig ändernden Rahmenbedingungen wie steigenden Druckkosten Rechnung. Sie erwartet eine Mitfinanzierung durch den Antragsteller in Höhe von mindestens einem Viertel der Gesamtkosten.
Weitere Informationen gibt es unter: krupp-stiftung.de
Deadline: 15. September 2025
Location: Deutschland
Alfried Krupp von Bohlen und Halbach-Stiftung
Dr. Ingomar Lorch
Tel.: +49 201 1 88-48 05
Mail: lorch@krupp-stiftung.de
FOUNDWORK ARTIST PRIZE 2025
Foundwork Artist Prize is an annual prize by Foundwork, a Los Angeles-based nonprofit organization that supports access and recognition for contemporary artists worldwide.
To be considered, artists must register and maintain a published profile on the Foundwork website, with at least 6 artworks and an artist statement on their profile page, throughout this year’s selection period: 5:00 pm PT, September 26, 2025—5:00 pm PT, December 31, 2025. Please note that artist memberships on Foundwork have a $6 monthly subscription which starts with a 30-day free trial for new members.
The 2025 Foundwork Artist Prize to support outstanding artistic practices of emerging and mid-career artists working in any media. The Prize is open to artists residing worldwide. Duos and collectives will not be considered for the Foundwork Artist Prize.
This year’s honoree will receive an unrestricted $10,000 grant, remote studio visits with each member of our jury cohort, and a published interview as part of the Foundwork Dialogues program.
For further information please visit: foundwork.art
Deadline: September 26, 2025, 5:00 pm PT
Location: Los Angeles, USA and various
Foundwork
Mail: support@foundwork.art
GOLDRAUSCH KÜNSTLERINNENPROJEKT
Das Goldrausch Künstlerinnenprojekt wurde 1989 vom Frauennetzwerk Goldrausch e. V. initiiert, um der strukturellen Benachteiligung von Bildenden Künstlerinnen entgegenzuwirken. Mehr denn je gilt: Es reicht nicht, gute Kunst zu machen! Um sichtbar und erfolgreich zu sein, braucht es umfassende berufliche Sachkenntnis. Deshalb unterstützt Goldrausch Künstlerinnen dabei, sich individuelle Karrierewege zu erschließen, ihr Wissen als Selbstständige praxisnah auszubauen und ihre Werke öffentlich zu präsentieren. Goldrausch Künstlerinnenprojekt bietet 15 Plätze pro Jahrgang über 12 Monate (Ende Januar bis Dezember) mit wöchentliche Kursen an zwei festen Tagen in der Woche, zusätzlich zu einzelnen Terminen und 3–4 Intensivwochen.
Das Programm richtet sich an FLINTA* Bildende Künstlerinnen*, also Frauen*, trans-Frauen sowie inter-, nicht-binäre und agender Personen jeden Alters, vorzugsweise mit (Kunst-)Hochschulabschluss, oder entsprechenden Kenntnissen, mit ausreichend Deutschkenntnissen (eigene Beiträge können englischsprachig sein) und Wohnsitz in Berlin. Erforderlich sind Erfahrungen in der künstlerischen Praxis, klaren Zielvorstellungen und großer Motivation, mit Zeit und Ressourcen, um sich – neben der Studioarbeit – Konzepte der Vermittlung und Vermarktung zu erarbeiten.
Weitere Informationen gibt es unter: goldrausch.org
Deadline: 15. September 2025
Location: Berlin
Goldrausch Künstlerinnenprojekt
Herzbergstraße 40-43
10365 Berlin
Tel.: +49 30 39 06 38 63
Mail: bewerbung(at)goldrausch.org
BB STIFTUNG – „DAS KONSULAT“: TEMPORÄRE RAUM- UND PROJEKTSTIPENDIEN
DAS KONSULAT ist ein temporäres Kunstprojekt der BB Stiftung, das Künstler:innen, Gestalter:innen und interdisziplinären Akteur:innen Raum- und Projektstipendien für kontextspezifische, ortsbezogene und experimentelle Arbeiten in Stuttgart bietet.
Das ehemalige Konsulat im BB Stiftungshaus in der Johannesstraße 47B in Stuttgart soll für vier Wochen zum temporären Labor ein lebendiger Ort für künstlerische Forschung, Ausstellungen, Interventionen, Performances, Diskursformate und öffentliche Veranstaltungen werden. Eröffnung am Fr 17.10.2025 (KW 42)/// Midissage Fr.31.10.2025 (KW44) /// Finissage am Fr.14.11.2025. Das Konsulat versteht die Eröffnung als Point of Departure – als Ausgangspunkt für Prozesse, nicht als Endpunkt einer fertigen Arbeit. Gewünscht ist, dass sich Projekte im Laufe der Zeit weiterentwickeln.
Angesprochen sind professionelle Einzelkünstler:innen, Kollektive und interdisziplinäre Teams, die in Stuttgart über den Projektzeitraum regelmäßig vor Ort arbeiten wollen, mit räumlichen, sozialen oder institutionellen Strukturen experimentell arbeiten, ein Projekt entwickeln möchten, das auf den Ort und dessen ‚symbolische‘ Bedeutung reagiert.
Die BB Stiftung stellt neben der Nutzung der Räumlichkeiten ein Projektstipendien in Höhe von 1500€ pro Projekt.
Weitere Informationen gibt es unter: bb-stiftung.org
Deadline: 15. September 2025, 23:59 h
Location: Stuttgart
BB Stiftung gGmbH
Rusenschloßstraße 29
D – 70469 Stuttgart
Tel.: +49 (0)711 88 79 99 77
Mail: hallo(at)bb-stiftung.org