Künstler*innen-Stipendium vom Landeskulturverband

Liebe Kunst-, Kreativ- und Kulturschaffende,
wir freuen uns Euch mitteilen zu können: Ab heute gibt es im Rahmen der #KulturhilfeSH ein Stipendienprogramm!
Dafür hat das Land weitere 3 Millionen Euro zur Verfügung gestellt!

 
Das Stipendium soll der Aufrechterhaltung oder der Weiterentwicklung des eigenen persönlichen künstlerischen Profils  dienen. D.h., es kann genutzt werden für eben das, was man künstlerisch regelmäßig macht. 🙂

 
Im Folgenden findet Ihr ein paar Eckdaten und Links zum Stipendium, unten ist die offizielle Pressemitteilung nachzulesen.
 
 

Antragsberechtigt sind Künstler*innen mit Wohnsitz in Schleswig-Holstein.

Dabei muss man hauptberuflich Künstler*in sein, d.h., dass mindestens 51% der Einkünfte aus der selbstständigen, freiberuflichen Tätigkeit stammen müssen. (Auch unstetig sowie kurz befristet beschäftigte Künstler*innen können bei geeigneten Nachweisen ein Stipendium beantragen.)

Man muss angeben, dass man Mitglied der Künstlersozialkasse und/oder einer berufsständigen Vereinigung (wie z.B. Bundesverband Bildender Künstlerinnen und Künstler (BBK), Deutsche Orchestervereinigung e.V. (DOV) etc.) ist. Ist beides nicht der Fall kann man seine Haupterwerbstätigkeit im Kunst- und Kultursektor aber anderweitig nachweisen.

Die Förderhöhe beträgt einmalig 2.000,-€.
 

Dieser Betrag ist in der Regel steuerfrei. Außerdem wird das künstlerische Stipendium nicht mit den wirtschaftlichen Hilfen des Bundes verrechnet, es ist bewußt als Ergänzung gedacht. Eine Anrechnung auf die Grundsicherung ist ebenfalls eher unwahrscheinlich. (Dies muss aber im Einzelfall selbst abgeklärt werden.)

Förderzweck ist die Aufrechterhaltung oder der Ausbau der künstlerischen Fähigkeiten. Dies können z.B. das Üben, Proben, Trainieren oder die Entwicklung neuer kreative Ansätze sein, aber auch die Beschaffung benötigter Arbeitsmaterialien wie Malereibedarf, Fachliteratur, technische Geräte o.Ä..


Ein (recht übersichtlicher) Antrag kann hier gestellt werden:
https://www.landeskulturverband-sh.de/2021/02/17/antrag-kulturhilfesh-stipendium/

Die Antragstellung ist ab sofort und theoretisch bis zum 15. Mai 2021 möglich – je nach Antragsaufkommen ist es jedoch unklar, wie lange die Mittel reichen werden… also am besten gleich loslegen 😉


Hier noch die FAQs:
https://www.landeskulturverband-sh.de/2021/02/17/faq-fragen-zur-beantragung-der-kulturhilfe/


Viel Hilfe zur Antragstellung:

Man kann Fragen per Mail stellen an kulturhilfe@landeskulturverband-sh.de

Außerdem kann man sich telefonisch wenden an:
Katja Ludwig #0157/39659165
Merle Lungfiel #04331/143842
und Guido Froese 04331/143812

Zudem bieten der Landeskulturverband und die Servicestelle Kulturförderung des Landes Schleswig-Holstein Beratung und Informationen zur #KulturhilfeSH und weiteren Coronahilfen – zunächst an drei Terminen – via Zoom an:
Freitag, 19.02.21, 13-14 Uhr
Dienstag, 23.02.21, 18-19 Uhr
Dienstag, 02.03.21, 10-11 Uhr
Näheres und Anmeldung hier:
https://www.landeskulturverband-sh.de/category/kulturhilfesh/


Weitere Informationen:
www.landeskulturverband-sh.de