Corona: Soforthilfen können ab JETZT beantragt werden!

Corona: Soforthilfen können ab JETZT beantragt werden!

Alle unter einem Schirm: Wie seit gestern bekannt ist wird es in Schleswig-Holstein keinen Extrafonds für die Kunst und die Kultur- und Kreativwirtschaft geben. Es wird also nicht maßgeschneidert – sollte aber trotzdem passen: Das Nothilfeprogramm des Bundes für Soloselbständige und Kleinunternehmer*innen ist auch für Kunst-, Kultur- und Kreativschaffende geeignet.

Die Hilfsmaßnahmen:

1.) Kann jede(r) für die nächsten sechs Monate Grundsicherung (ALG II) beantragen, ohne zuerst seine Rücklagen aufbrauchen oder seine Raumverhältnisse rechtfertigen zu müssen (was insbesondere für bildende Künstler*innen und Tänzer*innen wichtig ist).

2.) Gibt es den Topf mit bislang 50 Milliarden Euro für Betriebsmittelzuschüsse, auf die auch Einzelkünstler*innen und Kleinunternehmen zugreifen können, um Engpässe zu überbrücken.

Wer keine oder bis zu fünf Mitarbeiter*innen hat, kann bis zu 9.000 Euro für die nächsten drei Monate beantragen.

Für bis zu zehn Mitarbeiter*innen kann es bis zu 15.000 Euro geben.

3.) Die Schutzvorschriften, von denen auch die Kultur profitiert: Keine Kündigungen wegen Mietverzug (wichtig für Clubs, Ateliers oder Proberäume) und eine gelockerte Insolvenzpflicht.

Die Anträge können nicht zentral auf Bundesebene gestellt werden, sondern in den Landes- und Bezirksverwaltungen. Das bedeutet: In Schleswig-Holstein ist die Investitionsbank (IB.SH) die zuständige Anlaufstelle.

Hier der Link:

https://www.ib-sh.de/infoseite/corona-beratung-fuer-unternehmen/?fbclid=IwAR11yR-D0xEeOvT9VFD_yr31ixYCdkjkkaMObfXi_pbchZWPuMC3G85UNeg

Achtung, mit Ladeschwierigkeiten ist aufgrund des hohen Ansturms zu rechnen!

!!! UPDATE Antragsformular, PDF, zum Download

 

Zudem noch mal die zwei aktuellen Hinweise:

Der Rechtsanwalt Andri Jürgensen (www.kunstrecht.de) gibt drei sehr konkrete Tipps zum Umgang mit der Künstlersozialkasse während der Coronakrise

https://www.youtube.com/watch?v=HNmu88Jk-IQ&feature=youtu.be&fbclid=IwAR15g8_oK771QIsbJz6GxGM7cfT1HPHG3c5rRxTyood7A79nUX4ZbGXi_z4

https://www.kuenstlersozialkasse.de/fileadmin/Dokumente/Mediencenter_Künstler_Publizisten/Vordrucke_und_Formulare/Aenderung_Arbeitseinkommen.pdf?fbclid=IwAR1YaBcNtWSiCbS1dDaYcUPSAV0TGJsFlD5gJCA1KrFF__hVtrowIrIWNjw

Der Landeskulturverband Schleswig-Holstein e.V. startet unter dem Hashtag #kulturhilfeSH einen Nothilfefonds für Künstlerinnen und Künstler der Veranstaltungsbranche und für Freischaffende der Kulturwirtschaft.

Die Projektförderung i. H. v. 500 € kann jetzt beantragt werden.

Mehr Informationen:

https://www.landeskulturverband-sh.de/category/kulturhilfesh/

https://www.landeskulturverband-sh.de/2020/03/20/kulturhilfesh-naehere-informationen/

Hier zu den FAQs:

https://www.landeskulturverband-sh.de/2020/03/23/kulturhilfesh-faq/

Hier gehts zum Antrag:

https://www.landeskulturverband-sh.de/2020/03/20/jetzt-beantragen-kulturhilfesh/