Land bringt mit Härtefall-Fonds weitere Corona-Hilfen auf den Weg

KIEL. Parallel zum jüngsten Konjunkturpaket des Bundes stellt auch die Landesregierung die Weichen für weitere Finanzhilfen im Zuge der Corona-Krise: Nachdem die Antragsfrist für die Soforthilfe-Programme Ende Mai ausgelaufen waren, hat das Landeskabinett jetzt grünes Licht für einen 80-Millionen-Härtefall-Fonds gegeben, der sich aus Darlehns- und Beteiligungskapital zusammensetzt. „Damit sind wir in der Lage, vor allem solche Betriebe aufzufangen, die nicht oder nicht ausreichend von den geplanten Überbrückungshilfen des Bundes profitieren können, aber dennoch durch die Corona-Krise unverschuldet in Not geraten sind“, sagte Wirtschaftsminister Dr. Bernd Buchholz heute (1. Juli) in Kiel.

Zusammen mit dem Präsidenten des Steuerberaterverbandes, Lars-Michael Lanbin, und Steuerberater-Kammerpräsident Boris Kurczinski erneuerte Buchholz seinen Appell an Betriebe, sich schon jetzt mit den Überbrückungshilfen des Bundes auseinanderzusetzen.

Auch, wenn die Gelder absehbar erst im Laufe des Monats abrufbar sein werden –  bereiten Sie sich schon heute mit ihrem Wirtschaftsprüfer, Steuerberater oder vereidigten Buchprüfer auf den Antrag vor – denn nur über diese drei Berufsgruppen ist ein Antrag überhaupt möglich“, sagte Buchholz. Er appellierte an die Berater, auch Anträge für Unternehmen, Freiberufler und Solo-Selbständige zu stellen, die bislang nicht steuerlich beraten seien. Andernfalls würde diese Gruppe am Ende ohne finanzielle Hilfe dastehen.

Mit Blick auf den vom Landeskabinett beschlossenen Härtefall-Fonds erinnerte Buchholz daran, dass trotz der bisherigen öffentlichen Finanzhilfen – in Schleswig-Holstein wurden über Soforthilfen und den Mittelstands-Sicherungsfonds bisher knapp 620 Millionen Euro ausgekehrt – viele Unternehmen nach wie vor unter Liquiditätsengpässen leiden und in ihrer Existenz bedroht seien. „Das fängt bei Landgasthöfen an und reicht über Schausteller bis zu Konzert-Großveranstaltern“, so der Minister. Der Härtefall-Fonds sehe deshalb zum einen 15 Millionen Euro für ein Beteiligungsprogramm und 65 Millionen Euro für Darlehen vor. Buchholz: „Es können damit für einzelne Betriebe Darlehen oder Beteiligungen zwischen 100.000 und 750.000 Euro bereitgestellt werden, sofern in den kommenden sechs Monaten ein Umsatzausfall von mindestens 50 Prozent im Vergleich zum Vorjahreshalbjahr glaubhaft gemacht werden kann.“ Der Nachweis müsse durch eine plausibilisierte Bestätigung von Hausbank, Steuerberater, Unternehmensberater oder Wirtschaftsprüfer erbracht werden.

Unterdessen laufen die Vorbereitungen für die Abwicklung des 25 Milliarden Euro umfassenden Überbrückungshilfe-Programms des Bundes in sämtlichen Ländern auf Hochtouren. „Wir gehen davon aus, dass spätestens ab Mitte Juli alle technischen Voraussetzungen geschaffen sind, dass Steuerberater oder Wirtschaftsprüfer für ihre Mandanten elektronisch Anträge stellen können“, sagte Buchholz. Ein Höchst-Volumen an Fördergeld pro Bundesland gebe es nach wie vor nicht. Anders als bei den bisherigen Soforthilfen könne allerdings kein Unternehmer oder Betriebsinhaber direkt die Anträge herunterladen, ausfüllen und wieder abschicken. „Damit schützen sich Bund und Länder einerseits besser vor Betrügern, andererseits dürfte durch die Vorarbeit der Fachleute auch die Antragsbearbeitung seitens des Landes schneller gehen“, so Buchholz.

Laut Lars-Michael Lanbin, Präsident des schleswig-holsteinischen Steuerberater-Verbandes, seien die landesweit rund 2800 Steuerberater, Buchprüfer und Wirtschaftsprüfer in die Vorbereitungen des Programms eng eingebunden und deshalb startklar: „Wichtig ist allerdings, dass sich die betroffenen Unternehmerinnen und Unternehmer frühzeitig an uns wenden – denn je früher wir die Anträge vorbereiten können, umso schneller kann das Geld fließen“, so Lanbin.

Der Präsident der schleswig-holsteinischen Steuerberater-Kammer, Boris Kurczinski, appellierte an Antragsteller, schon jetzt ihren Jahresabschluss 2019 samt Einkommens- und Körperschaftssteuererklärung bereit zu legen. „Außerdem sind für den Antrag die Umsatzsteuervoranmeldungen des Jahres 2019 und –  soweit vorhanden – für die Monate April und Mai 2020 ebenso nötig wie eine Aufstellung der betrieblichen Fixkosten des vergangenen Jahres.

Laut Buchholz sind – unabhängig von der Mitarbeiterzahl – Betriebe aller Größen sowie Soloselbständige und selbständige Angehörige der Freien Berufe berechtigt, für maximal drei Monate Überbrückungshilfe zu beantragen. Bedingung: Der Umsatz in den Monaten April und Mai müsse gegenüber den entsprechenden Vorjahresmonaten um durchschnittlich mindestens 60 Prozent eingebrochen sein. Nach derzeitigem Stand erstatte der Bund 80 Prozent der Fixkosten bei Umsatzeinbruch von mehr als 70 Prozent. Bei Einbrüchen zwischen 50 und 70 Prozent würde die Hälfte der Fixkosten und bei einer Umsatz-Einbuße zwischen 40 und 50 Prozent noch 40 Prozent erstattet werden.Über alle Einzel- und Spezialfragen werden Bund und Länder in den kommenden Tagen öffentlich informieren – aber wichtigste Ansprechpartner sind und bleiben die Steuerberater, Wirtschafts- und Buchprüfer“, sagte der Minister.

Trotz der Antragstellung über Experten werde das Land die Anträge überprüfen. „Zu viel gezahlte Hilfen“, so Buchholz, „werden natürlich zurückgefordert.

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