Update zur Corona-Überbrückungshilfe

Das bundeseinheitliche Online-Portal hat seine Arbeit aufgenommen. Der erste Teil des Verfahrens, der Antragsmanager, ist seit dem 10.07.2020 in Betrieb. Steuerberater, Wirtschafts- und vereidigte Buchprüfer*innen können sich dort registrieren. Erst nach einer erfolgreichen Registrierung ist eine Antragstellung möglich. Anträge können von registrierten Steuerberater*innen seit dem 13.07.2020 im Namen der schleswig-holsteinischen Unternehmen eingereicht werden. Die zweite Stufe ist das nachgelagerte Fachverfahren, in dem die für Schleswig-Holstein eingegangenen Anträge geprüft und bewilligt werden. Dieses Verfahren ist noch nicht vollständig in Betrieb. Als Ergänzung zur Hotline (0431-550733412) ist nun auch eine Mailadresse eingerichtet, an die sich Antragsteller, die eine Beschwerde anbringen möchten oder Fragen haben, wenden können. Diese lautet: ueberbrueckungshilfe (at) wimi.landsh.de.

Quelle: https://www.kiel-hilft-kiel.de/hilfen-fuer-die-wirtschaft.html